Für welche Unternehmen gilt die neue CSRD?
Unternehmen ab 01.01.2025 berichtspflichtig, wenn sie zwei dieser drei Kriterien erfüllen:
Unternehmen ab 01.01.2026 berichtspflichtig, wenn sie zwei dieser drei Kriterien erfüllen:
Die Lösung für die Erfassung von CO2 Ausstoß & Mobilitätsdaten: GPS-Buddy
Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, Ihre Logistikprozesse auf das nächste Level zu heben.
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Möchten Sie erfahren, wie Digitalisierung Ihre Logistikprozesse verbessern kann?
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Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Beratung!
Ihr
Andreas Mümken
Telefon: +49 151-52591593
eMail: info@transloginnovations.de
TransLog Innovation GmbH
Hardtbergweg 24
46569 Hünxe
Unternehmen ab 01.01.2025 berichtspflichtig, wenn sie zwei dieser drei Kriterien erfüllen:
- 250 Beschäftigte
- 20 Mio. EUR Bilanzsumme
- 40 Mio. EUR Umsatzerlöse
Unternehmen ab 01.01.2026 berichtspflichtig, wenn sie zwei dieser drei Kriterien erfüllen:
- 10 Beschäftigte
- 350.000 EUR Bilanzsumme
- 700.000 EUR Umsatzerlöse
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Ihr
Andreas Mümken
Telefon: +49 151-52591593
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TransLog Innovation GmbH
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46569 Hünxe