Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) 2025 ist ein wichtiger Schritt der Europäischen Union, um die Umweltbelastung durch Verpackungsmüll zu reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Ziele und Zweck PPWR 2025:
• Reduzierung von Verpackungsabfällen: Die PPWR setzt klare Ziele zur Verringerung der Menge an Verpackungsabfällen.
• Förderung der Kreislaufwirtschaft: Sie soll dazu beitragen, dass Verpackungen wiederverwendet oder recycelt werden.
• Harmonisierung der Vorschriften: Die Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in allen EU-Mitgliedstaaten.
Wichtige Regelungen PPWR 2025:
• Recyclingziele: Die Verordnung legt verbindliche Recyclingziele fest, die bis 2025 und 2030 erreicht werden müssen.
• Verbot bestimmter Verpackungen: Es wird Verbote für bestimmte Arten von Verpackungen geben, insbesondere solche, die schwer zu recyceln sind.
• Anforderungen an die Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen künftig besser recyclingfähig sein.
• Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Hersteller werden stärker in die Verantwortung für die Entsorgung ihrer Verpackungen genommen.
• Reduktionsziele: Bis 2030 sollen die Verpackungsabfälle um 5%, bis 2035 um 10% und bis 2040 um 15% reduziert werden.
• Online-Marktplätze: Online-Marktplätze müssen die EPR-Konformität der auf ihren Plattformen tätigen Hersteller prüfen.
Auswirkungen PPWR 2025:
• Die PPWR wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, die Verpackungen herstellen oder verwenden.
• Es wird erwartet, dass die Verordnung zu Innovationen im Bereich der Verpackungstechnologie führen wird.
• Verbraucher können sich auf umweltfreundlichere Verpackungen freuen.
Zeitplan PPWR 2025:
• Die Verordnung ist bereits zum 11.02.2025 europaweit in Kraft getreten.
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen der PPWR vertraut zu machen, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
Gerne unterstützen wir Sie zum Thema PPWR 2025.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Ihr
Andreas Mümken
Telefon: +49 151-52591593
eMail: info@transloginnovations.de
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Ziele und Zweck PPWR 2025:
• Reduzierung von Verpackungsabfällen: Die PPWR setzt klare Ziele zur Verringerung der Menge an Verpackungsabfällen.
• Förderung der Kreislaufwirtschaft: Sie soll dazu beitragen, dass Verpackungen wiederverwendet oder recycelt werden.
• Harmonisierung der Vorschriften: Die Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in allen EU-Mitgliedstaaten.
Wichtige Regelungen PPWR 2025:
• Recyclingziele: Die Verordnung legt verbindliche Recyclingziele fest, die bis 2025 und 2030 erreicht werden müssen.
• Verbot bestimmter Verpackungen: Es wird Verbote für bestimmte Arten von Verpackungen geben, insbesondere solche, die schwer zu recyceln sind.
• Anforderungen an die Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen künftig besser recyclingfähig sein.
• Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Hersteller werden stärker in die Verantwortung für die Entsorgung ihrer Verpackungen genommen.
• Reduktionsziele: Bis 2030 sollen die Verpackungsabfälle um 5%, bis 2035 um 10% und bis 2040 um 15% reduziert werden.
• Online-Marktplätze: Online-Marktplätze müssen die EPR-Konformität der auf ihren Plattformen tätigen Hersteller prüfen.
Auswirkungen PPWR 2025:
• Die PPWR wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, die Verpackungen herstellen oder verwenden.
• Es wird erwartet, dass die Verordnung zu Innovationen im Bereich der Verpackungstechnologie führen wird.
• Verbraucher können sich auf umweltfreundlichere Verpackungen freuen.
Zeitplan PPWR 2025:
• Die Verordnung ist bereits zum 11.02.2025 europaweit in Kraft getreten.
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen der PPWR vertraut zu machen, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
Gerne unterstützen wir Sie zum Thema PPWR 2025.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Ihr
Andreas Mümken
Telefon: +49 151-52591593
eMail: info@transloginnovations.de